Mit M.D. des Gesundheitsministers vom 15. März 1999, Nr. 137 (G.U. Nr. 114 vom 18/5/1999) und darauf folgende Änderungen und Ergänzungen wird das Berufsbild der Dentalhygienikerin definiert.
Gemäß diesem M.D. übt die Dentalhygienikerin, auf Anweisung der Zahnärzte und der zur Zahnheilkunde legitimierten Chirurgen, Präventionsmaßnahmen für Zahn- und Zahnfleischerkrankungen
als Angestellter oder in freiberuflicher Tätigkeit aus.
1. Sie ist in der Zahngesundheitserziehung tätig und nimmt an Projekten der primären Vorsorge im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes teil.
2. Sie arbeitet beim Ausfüllen des odontostomatologischen Krankenblatts mit und sammelt die technisch – statistischen Daten.
3. Sie kümmert sich um die Zahnsteinentfernung und das Schleifen von Zahnwurzeln, sowie um die örtliche Anwendung der verschiedenen prophylaktischen Methoden.
4. Sie kümmert sich um Informationen über verschiedene Hygienemaßnahmen im Mundbereich und über die Verwendung der geeigneten diagnostischen Mittel zur Feststellung von Plaque und Zahnstein und
weist den Patienten gleichzeitig auf die Notwendigkeit regelmäßiger Kontrollen hin.
5. Sie weist auf die Vorschriften einer vernünftigen Ernährung hin, zum Schutz der Gesundheit der Zähne.
Während der drei Ausbildungsjahre wechseln sich pro Semester theoretischer Unterricht und Praktikum ab. Durch die Ausbildung an der Claudiana
erwirbt die Dentalhygienikerin spezifische berufliche Kenntnisse und eine qualitativ hochwertige Ausbildung, um einen hoch spezialisierten Beruf ausüben zu können.
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