Achtung:

 

Die unten angeführte Regelung für die Rückvergütung

von zahnärztlichen Leistung

ist nicht mehr aktuell

1) Der Landesbeitrag für zahnärztliche Leistungen

Für zahnärztliche Leistungen werden, unabhängig von Einkommen und Vermögen, die in der Tabelle angeführten Beträge vom Landesgesundheitsdienst zurückvergütet. Der Antragsteller muss innerhalb von sechs Monaten ab Rechnungsdatum die Originalrechnung gemeinsam mit dem Antragsformblatt beim zuständigen Sanitätsbetrieb einreichen

Erstattung Zahnarztspesen in Südtirol (nicht mehr aktuell)

Zahnärztliche Leistungen

Rückerstatteter
Betrag (Euro)

Zahnärztliche Visite

13,63

Zahnextraktion mit Anästhesie

6,71

Extraktion des Weisheitszahns

13,38

Extraktion des eingeschlossenen Weisheitszahns

33,47

Eingriff bei Epulis mit Anästhesie

23,45

Kleinchirurgische Eingriffe im MundAbszess - Knochencuret. Entfernung Segmente

10,02

Kieferchirurgische Eingriffe zur Anbringung von Prothesen

13,38

Entnahme für Biopsie

8,93

Entfernung Zahnprothese (je Element)

6,35

Zahnbehandlung und Füllung Stockzähne:Kinnseite - Außenseite - Zungenseite - Gaumenseite - Zahnmitte

12,76

Wurzelbehandlung einkanalig

22,31

Wurzelbehandlung mehrkanalig

26,6

Zahnsteinentfernung

3,51

Behandlung Zahnfleischentzündung

2,32

Behandlung der Alveolareiterung

3,93

Zahn-Röntgenaufnahme

3,43

Zweite Zahn-Röntgenaufnahme

2,23

Entfernung sublinguale Geschwulst

10,43

Entfernung obere Zahnfleischgeschwulst

13,27

Lippenbändchenoperation

5,22

2) Der Landesbeitrag für zahnprothetische Leistungen (nicht mehr aktuell)

Anspruch auf den Landesbeitrag für zahnprothetische Leistungen haben alle in Südtirol ansässigen und im Landesgesundheitsdienst eingetragenen Personen. Der Beitrag wird, im Unterschied zu den Beiträgen für zahnärztliche Leistungen, gestaffelt je nach bereinigtem Einkommen bzw. Vermögen gewährt.

Das bereinigte Einkommen wird durch Abzug eines Freibetrages von 30 Prozent auf den lohnabhängigen Anteil, minus die Freibeträge (2.000 Euro für den Ehepartner, 1.800 Euro für die erste zu Lasten der Familie lebende Person, 2.600 Euro für die zweite Person, 3.000 Euro für die dritte Person und 3.300 Euro für jede weitere Person) ermittelt. Für Gesuche, welche bis zum 31. Juli eines Jahres abgegeben werden, zählt das Einkommen des vorletzten Jahres, für jene ab 01. August jenes des letzten Jahres.

 

Die Landesbeiträge je nach bereinigtem Einkommen gültig ab 1. August 2004

Einkommensgrenzen (Euro)

bis 13.944,34
über 13.944,34 bis 17.031,31
über 17.031,31 bis 21.691,19
über 21.691,19

Je Element
(herausnehmbare Prothese)

54,89 Euro
31,67 Euro
21,11 Euro
Keine Rückerstattung!

Einkommensgrenzen (Euro)

bis 13.944,34
über 13.944,34 bis 17.031,31
über 17.031,31 bis 21.691,19
über 21.691,19]

Je Element
(fixe Prothese; Krone)

240,15 Euro
138,55 Euro
92,37 Euro
Keine Rückerstattung!

Einkommensgrenzen (Euro)

bis 13.944,34
über 13.944,34 bis 17.031,31
über 17.031,31 bis 21.691,19
über 21.691,19

Herausnehmbarer
Regulierungsapparat*

1.948,71 Euro
1.461,52 Euro
974,35 Euro
Keine Rückerstattung!

Einkommensgrenzen (Euro)

bis 13.944,34
über 13.944,34 bis 17.031,31
über 17.031,31 bis 21.691,19
über 21.691,19

Fixer
Regulierungsapparat*

2.634,87 Euro
1.976,16 Euro
1.317,44 Euro
Keine Rückerstattung!

*Regulierungsapparate werden nur für Versicherte bis zum 18. Lebensjahr finanziert!

3) Allgemeine Informationen(nicht mehr aktuell)

Rechnungen

Um die oben genannten Sätze zu erhalten, müssen folgende Bedingungen zutreffen:

  • ·         die Rechnung muss von einem Facharzt für Zahnheilkunde ausgestellt werden;
  • ·         es muss die genaue Beschreibung der durchgeführten Behandlung mit Angabe des Zahns sowie Angabe des Teilbetrags aufscheinen;
  • ·         der Gesamtbetrag muss angegeben sein;

 

Der Einreichstermin

Der Antragsteller muss innerhalb von sechs Monaten ab Rechnungsdatum die Originalrechnung gemeinsam mit dem Antragsformblatt beim zuständigen Sanitätsbetrieb einreichen. Bei kieferorthopädischen Behandlungen ist neben der Arztrechnung auch die Verschreibung durch den Zahnarzt beizulegen.

Wichtig!

Der effektiv zu Lasten verbliebene Betrag (Rechnungsbetrag des Zahnarztes minus Rückerstattung von Seiten des Sanitätsbetriebes) kann anlässlich der Steuererklärung evtl. teilweise von der Steuer abgezogen werden. Deshalb unbedingt die Zahnarztrechnung kopieren!

Der nicht rückerstattete Betrag kann im Ausmaß von 19 % von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.

 

Vorsicht: Die im vorliegenden Blatt beinhalteten Informationen können nur als Richtlinien und als Teilinformationen betrachtet werden, die notwendigen Vertiefungen sollten vom Verbraucher direkt beim zuständigen Sanitätsbetrieb eingeholt werden!