Mit Beschluss Nr. 288 vom 27.02.2012 „Neufestlegung der Kriterien für die indirekte fachärztliche Betreuung“ hat die Landesregierung neue Kriterien für die Vergütung im Rahmen der indirekten fachärztlichen Betreuung erlassen. Der neue Beschluss sieht ab 1. April 2012 nämlich eine Rückerstattung von 50 Euro an die BürgerInnen vor, ...
Mit Beschluss Nr. 766 vom 09.05.2011 werden die Kriterien für den Zugang zu den indirekten prothetischen Leistungen festgelegt.
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Einheitliche Erhebung von Einkommen und Vermögen - EEVE
Ein Dienst der Südtiroler
Landesverwaltung