Neuregelung ab 1.April 2012 - Indirekte fachärztliche Betreuung

Hierzu möchte ich folgendes sagen: 

 

Die frühere Regelung gewährte unabhängig vom Einkommen für eine zahnärztliche Visite und somit für die Prävention, 13,63 € pro Person. ...

 

Neuregelung ab 1.April 2012

Indirekte fachärztliche Betreuung

 

Hierzu möchte ich folgendes sagen: 

 

Die frühere Regelung gewährte unabhängig vom Einkommen für eine zahnärztliche Visite und somit für die Prävention, 13,63 € pro Person. Wenn man das auf einer Familie mit 2 Kinder hochrechnet und das zweimal im Jahr, dann kommt eine Summe von 109,04 € zusammen.

Mit der neuen Regelung wird eine Vergütungssperre von 200,00 € eingeführt, unterhalb der man nichts mehr bekommt. Im Klartext, die Rechnung muss mindestens 200,00 € betragen, damit man eine Rückvergütung von 50,00 € bekommt. Diese Sperre gilt nur für den Zahnarztbesuch, nicht für den Augenarzt, Frauenarzt, usw.

 

Die zahnärztliche Visite und die zahnärztliche Prävention sind somit auf der Strecke geblieben.

 

Es wird vom Land nicht mehr derjenige unterstützt der sich fleißig die Zähne putzt und zweimal im Jahr eine zahnärztliche Visite macht, sondern der, der einige Jahre nicht zum Zahnarzt geht, und dann Visite, Mundhygiene, Röntgenbild und mehrere Füllungen zu machen hat.

Dieser wird dann sicher die 200,00 € erreichen und die 50,00 € Vergütung bekommen. Und dies unabhängig vom Einkommen.

 

Habt Ihr nicht auch das Gefühl, da ist etwas schief gelaufen.

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